Allgemeine Geschäfts-bedingungen
- Veranstalter:
Veranstalter ist die Hecht & Rauschenberger GbR, vertreten durch Willi Hecht und Jeff Rauschenberger - Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
a) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) erlangen zwischen dem
Käufer eines Tickets und dem Veranstalter und/oder dem Besucher und dem Veranstalter
Gültigkeit. Durch den Erwerb eines Tickets schließt der Ticketkäufer und der Besucher
(nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag ab.
b) Jeder Kunde und Besucher erkennt die Rechte und Pflichten aus diesen AGB mit dem
Ticketerwerb bzw. mit Betreten des Veranstaltungsgelände an. - Verkauf der Eintrittskarte über Drittanbieter:
a) Eine Ticketanfrage auf der Website enthält kein Vertragsangebot, sondern lediglich eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden. Das Angebot für den
Vertragsschluss geht vom Kunden aus und erfolgt durch die Eingabe aller relevanten Daten
in das Bestellformular und dessen elektronische Übermittlung an die jeweilige
Vorverkaufsstelle (u.a. Vivenu, Ticket iO und sonstige VVK-Stellen). Erst mit Übermittlung
einer Bestätigung der Bestellung und Rechnungsstellung durch die VVK-Stelle kommt ein
endgültiger Vertrag mit dem Kunden zustande.
b) Eine Bestellung ist nur für volljährige und vollumfänglich geschäftsfähige Kunden möglich.
c) Eine Rückgabe von Tickets ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ebenso besteht auch bei
Onlinebestellungen kein Widerrufsrecht gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB. - Weitergabe von Tickets:
a) Die Weitergabe bzw. der Verkauf von Tickets und die damit verbundene Übertragung des
Besuchsrechts auf einen Dritten ist dem Grunde nach zulässig, es sei denn
aa) dass gegen den Dritten ein Hausverbot besteht und dieser Umstand dem Kunden
bekannt war bzw. bekannt sein musste
bb) das Ticket wird zu einem höheren Preis angeboten als der Nennpreis des Tickets
cc) es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf.
dd) es handelt sich um ein personalisiertes bzw. nicht übertragbares Ticket
ee) der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern
vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten
abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und
Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. eBay).
ff) die Übertragung steht in direktem oder indirektem Zusammenhang mit
Werbemaßnahmen, nicht autorisierten Reisepaketen, Bonuszugaben oder Gewinnspielen.
b) Sollte der Veranstalter feststellen, dass der Kunde gegen eine oder mehrere der
Regelungen unter a) verstoßen hat kann der Veranstalter die entsprechenden Tickets
sperren und dem Kunden/Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zum Veranstaltungsgelände
verweigern bzw. ihn des Geländes verweisen, einen zukünftigen Verkauf von Tickets jeder
Art dem Kunden gegenüber verweigern, ein Hausverbot aussprechen, sowie für jeden
Verstoß gegen 4 a) die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu
maximal 2.500,00 EUR fordern. Die genaue Höhe der Vertragsstrafe wird durch den
Veranstalter im Einzelfall nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom sachlich
zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Vertragsstrafe ist auf
etwaige Schadensersatzansprüche des Veranstalters wegen des Verstoßes anzurechnen.
Der Veranstalter behält sich vor, in einem solchen Fall in angemessener Art und Weise über
den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine
vertragswidrige Nutzung der Tickets in der Zukunft zu verhindern.
c) Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz. - Einlass zum Veranstaltungsgelände:
a) Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Die
Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Einlass auf das Veranstaltungsgelände und nur für
eine Person. Ein Wiedereinlass nach Verlassen des Veranstaltungsgeländes ist (mit
Ausnahme eines Wochenendtickets) ausdrücklich ausgeschlossen.
b) Beim Zutritt zum Veranstaltungsgelände wird eine Sicherheitskontrolle durch das
Sicherheitspersonal vor Ort durchgeführt. Das Personal ist angewiesen, insbesondere beim
Betreten des Veranstaltungsgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den
Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.
c) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einzelnen Besuchern den Einlass zum
Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere
aa) das Mitführen von verbotenen Gegenständen (gemäß Ziffer 6)
bb) ein offensichtlicher stark durch Alkohol oder Betäubungsmittel berauschter Zustand des
Besuchers
cc) eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende
Einstellung des Besuchers.
dd) eine Verletzung bzw. bewusste Umgehung von jugendschützenden Vorschriften durch
den Besucher selbst oder Begleitpersonen
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung, verliert die
Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
e) Vor den Außenbühnen des Veranstaltungsgeländes ist ausreichend Platz für alle
Festivalbesucher. Der Zugang auf die Bühnen, VIP-Bereiche, Zelte und Indoor-Bühnen sind
begrenzt und bereits auf Grund behördlicher Vorgaben limitiert. Der Veranstalter ist
berechtigt, den Zugang zu diesen Bereichen bei Erreichen der Kapazitätsgrenze ganz oder
teilweise, kurzfristig oder dauerhaft zu sperren. Bei Verlassen dieser Bereich innerhalb des
Veranstaltungsgeländes besteht zudem kein Recht auf Wiedereinlass. Rechtzeitiges
Erscheinen wird daher dringend empfohlen. Den Weisungen des Ordnerpersonals ist Folge
zu leisten. - Verbotene Gegenstände:
a) Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und dem Campingplatz ist das Mitführen von
Glasflaschen jeglicher Art, sonstige Glasbehälter, Tieren, Waffen aller Art (auch im
technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnischen Gegenständen, Trockeneis, Wunderkerzen,
Himmelslaternen, Drohnen (sowie deren Fernsteuerung über dem Gelände), Vuvuzelas,
Megaphonen, kommerziellen, politischen oder religiöse Gegenständen aller Art,
einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände
jeglicher Art verboten.
b) Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht
vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände
auszusprechen.
c) Der Veranstalter ist zudem berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu
verwahren und in Besitz zu nehmen. - Hausrecht / Verhaltensregeln / Fotografieren und Filmen:
a) Das Hausrecht wird vom Veranstalter oder durch dessen Personal (einschließlich der
eingesetzten Sicherheitsdienste) ausgeübt. Auf demVeranstaltungsgelände gelten die Haus- bzw.
Festivalgeländeordnung. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist unbedingt
Folge zu leisten. Besuchern ist es hierbei u.a. untersagt auf dem Festivalgelände
aa) verbotene Gegenstände mitzuführen,
bb) körperliche Gewalt gegen andere Besucher, das Personal des Veranstalters oder
sonstige Dritte auszuüben,
cc) Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen,
dd) außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten,
ee) bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu beschädigen, bemalen, besprühen oder zu
beschmutzen,
ff) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerbsmäßig Handel zu
treiben, Werbemaßnahmen oder Marketingaktionen durchzuführen.
gg) Bereiche und Räume zu betreten, die für die allgemeinen Besucher nicht freigegeben
sind, bzw. auf Bühnen, Zelte, Traversen o.ä. zu klettern.
b) Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen mittels Smartphones oder Digitalkameras
(keine Profiausrüstung) für den privaten Gebrauch ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte
Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Jede darüber hinausgehende Herstellung von Film-
oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne
Genehmigung des Veranstalters ist untersagt.
c) Besucher, die gegen vorstehende Verhaltensregeln verstoßen, können durch den
Veranstalter bzw. dessen Personal vom Veranstaltungsgelände verwiesen und ihnen gegenüber ein
Hausverbot ausgesprochen werden.
d) Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher
vom Veranstaltungsort, verliert das Ticket oder das Festivalbändchen seine Gültigkeit. Der
Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. - Veranstaltungsabsage / Veranstaltungsabbruch / Veranstaltungsablauf:
a) Sollte das Event vor Veranstaltungsbeginn abgesagt werden, behalten die erworbenen
Tickets Gültigkeit für das Verschiebedatum, welches der Veranstalter innerhalb eines Monats
nach Absage anzukündigen hat. Eine Rückerstattung des Kaufpreises des Tickets ist
ausgeschlossen.
b) Die Events von Lemuria Bay werden nahezu bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten die
Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler
oder Personal befürchten lassen, wird das Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle
sowie bei Abbruch des bereits laufenden Festivals aus sonstigen Gründen höherer Gewalt,
insbesondere aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht
kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.
c) Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund einer Verschiebung oder Absage der
Veranstaltung ist ausgeschlossen.
d) Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf die Gestaltung, die Länge und den Inhalt der
einzelnen Darbietungen und übernimmt daher gegenüber dem Besucher hierfür keine
Haftung.
e) Das Ticket berechtigt zum einmaligen Besuch auf dem Festivalgelände. Im Falle von
Programmänderungen, der Absage einzelner Shows oder Auftritten bzw. Konzerten
einzelner Künstler, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche
gegen den Veranstalter, solange die Abweichungen in einem gewissen Rahmen bleiben und
der Gesamtcharakter Festivals gewahrt bleibt.
f) Verspätungen und Abänderungen einzelner Programmpunkte sind möglich. Änderungen
wird der Veranstalter unverzüglich online auf der Veranstaltungshomepage bekanntgeben. - Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke:
a) Dem Besucher ist bewusst, dass bei Veranstaltungen von Lemuria Bay, insbesondere vor den Bühnen
eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden,
insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter ist bestrebt, durch geeignete
technische Ausstattung, Lautstärkebegrenzung sowie die Auswahl der individuellen
Veranstaltungsorte sicherzustellen, dass der Besucher durch den Schallpegel keinen
Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon dringend empfohlen, Ohrstöpsel zu
verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen.
b) Der Aufenthaltsort vor bzw. auf den jeweiligen Bühnen sowie die Aufenthaltsdauer ist
durch den Besucher an die jeweils individuellen Hörgewohnheiten und die damit verbundene
Zuträglichkeit anzupassen. - Jugendschutz:
a) Für jede Veranstaltung gelten die allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz
der Jugend in der Öffentlichkeit.
b) Die Veranstaltungen von Lemuria Bay sind ausschließlich ab 18 Jahren - Haftungsbeschränkung:
a) Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer
gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen, die durch Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht
fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung
die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde
vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung des Veranstalters
auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der
Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen
Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.
b) Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder
Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer
vom durch den Veranstalter übernommenen Garantie für die Beschaffenheit oder für ein
vom Veranstalter übernommenes Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.
c) Die Haftungsbegrenzung erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung der gesetzlichen
Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
d) Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken
auf ausgewiesenen Parkplätzen bzw. dem Campinggelände geschieht auf eigene Gefahr. - Recht am eigenen Bild:
Der Veranstalter und durch ihn beauftragte Dritte sind berechtigt, im Rahmen der
Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung für die
abgebildeten Personen herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen
bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zur
Berichterstattung in allen Medien eingeschlossen Internet, auf Ton- oder Bildtonträgern
sowie zur Bewerbung des Festivals, zur Sponsorenakquise und zu allen sonstigen
Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen. Sämtliche
Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden. - Datenschutz:
Siehe Reiter Privacy Policy unter www.lemuriabay.de - Sonstiges:
a) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
b) Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.
c) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder
werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Eine
solche Regelung, die dem beabsichtigten Zweck rechtswirksam am nächsten kommt, soll an
die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung treten. Gleiches gilt im
Falle von Regelungslücken.
d) Es wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter nicht bereit und nicht verpflichtet ist, an
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
